Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lotta & Ben verkauft modisch aktuelle, gebrauchte Artikel für Babys, Kinder und Jugendliche in Kommission. Kleidung, Spielzeug, Zubehör und Mobiliar nehmen wir zu einem von uns festgelegten Preis an und legen sie in unseren Geschäftsräumen für die Dauer von drei Monaten aus.

Geltungsbereich und Dauer

Die AGB sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Lotta & Ben, Inhaberin: Andrea Andresen, Waldherrenallee 17, 22359 Hamburg (im folgenden „Lotta & Ben“) und gelten ausschließlich.

Bei Abschluss von Verträgen und Geschäften mit Lotta & Ben findet jeweils die aktuellste Fassung der AGB Anwendung, wobei für die Zuständigkeit der jeweiligen Fassung der AGB das Datum des Vertragsbeginns maßgeblich ist. Die jeweils neueste Fassung der AGB ist in unserem Ladenlokal und auf unserer Website www.lotta-und-ben.de einzusehen.

Ablauf des Kommissionsverkaufs

Lotta und Ben (Kommissionärin) nimmt gebrauchte Artikel, vorzugsweise Markenartikel (keine Discounterware), für Kinder in Kommission. Der Verkäufer (Kommittent) versichert mit seiner Unterschrift, dass er alleiniger, rechtmäßiger Eigentümer der in Auftrag gegebenen Ware ist. Zwischen Kommittent und Kommissionärin wird ein Kommissionsvertrag geschlossen.

  1. Die Annahme der Ware erfolgt zu den Öffnungszeiten. Bei Neu-Kommittenten bitten wir um vorherige Abstimmung und Beschränkung auf 30 Artikel für die erste Lieferung.
  2. Die Ware muss sich in einem einwandfreien, sauberen und gebügelten Zustand befinden.
  3. Die Ware wird der Kommissionärin zunächst zur Ansicht (maximal eine Woche) überlassen. In der Ansichtszeit wird die angebotene Ware auf Verschmutzungen, Fehler/Defekte geprüft und ein Warenbeleg (Auflistung aller zum Kommissionsverkauf bei der Kommissionärin verbleibenden Artikel) ausgestellt.
  4. Die Kommissionärin legt einen Verkaufspreis fest, der sich nach Zustand, Material, Qualität, Marke und Nachfrage richtet. In besonderen Fällen kann der Kommittent einen Verkaufspreis festlegen.
  5. Teile aus der Lieferung, die wir nicht zum Verkauf behalten, werden innerhalb einer Woche zusammen mit dem Warenbeleg und Kommissionsvertrag vom Kommittenten abgeholt.
  6. Die zum Verkauf ausgewählten Teile verbleiben für drei Monate in unseren Verkaufsräumen. Sollten Schulferien innerhalb der Vertragslaufzeit liegen, kann die Vertragslaufzeit nach Absprache verlängert werden. Für innerhalb der ersten vier Wochen nach Vertragsbeginn vorzeitig abgeholte Ware erhebt die Kommissionärin eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Verkaufspreises.
  7. Der Kommittent erhält bei Verkauf seiner Ware 40% des Verkaufspreises, die Kommissionärin 60% des Verkaufspreises.
  8. Die Kommissionärin behält sich vor, den Verkaufspreis, z.B. bei nachträglich festgestellten Mängeln, geringfügig zu reduzieren.
  9. Nach Ablauf der drei Monate holt der Kommittent seine nicht verkaufte Ware sowie sein Guthaben aus dem Kommissionsverkauf innerhalb einer Frist von vier (Ware) bzw. acht Wochen (Guthaben) ab. Die Frist beginnt mit dem Ablaufdatum auf dem Warenbeleg. Es erfolgt keine Erinnerung an den Termin seitens der Kommissionärin. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist geht die nicht abgeholte Ware vollumfänglich in das Eigentum der Kommissionärin über, das Guthaben nach achtwöchiger Frist. Individuelle Absprachen über Vertragsverlängerungen (wg. Ferienzeiten o.ä.) sind möglich.
  10. Die Auszahlung des Verkaufserlöses in bar erfolgt jederzeit während der Öffnungszeiten. Bei größeren Beträgen (über 50€) bitten wir um telefonische Voranmeldung.

Gewährleistung 

Lotta & Ben verkauft in der Regel gebrauchte Waren Dritter in Kommission in eigenem Namen. Alle gebrauchten Waren können Gebrauchsspuren aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar. Die gebrauchte Ware wird gekauft wie besehen. Ein Rückgaberecht bei Secondhand-Ware besteht nur bei vorheriger Absprache mit Lotta & Ben und innerhalb von vier Tagen ab Kaufdatum.

Haftung

Die zum Verkauf angebotene Ware ist in Höhe des Verkaufspreises versichert (Leitungswasser-, Feuer- und Sachschäden). Eine Haftung bei Diebstahl übernimmt Lotta & Ben nicht.

Mit der Annahme des Warenbelegs und Kommissionsvertrags werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Hamburg im Juni 2019